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Rente
Zulagenrente (Riestervertrag)

Rentenversicherungen dienen der Ergänzung Ihrer Altersvorsorge. Durch die Auswahl verschiedener Anbieter und Produkte aus ganz Europa finden wir für Sie die maßgeschneiderte Anlageform hinsichtlich Rendite und Sicherheit.

Zusätzliche Bausteine (z.B. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung) sorgen neben dem Kapitalaufbau auf Wunsch für den passenden Versicherungsschutz.

Einige Varianten der Rentenversicherung (Basisrente, Zulagenrente) werden durch hohe staatliche Förderungen noch lukrativer, sind aber an bestimmte Auflagen gekoppelt. Wir beraten Sie gerne, welche Variante für Sie am besten passt!

Der Staat fördert Ihre private Altersversorgung
Immer weniger Beitragszahler müssen künftig für immer mehr Rentner aufkommen. Dabei reicht die gesetzliche Rente bereits heute kaum aus.
Das Niveau der gesetzlichen Rente sinkt weiter. Diese zusätzliche Versorgungslücke soll privat geschlossen werden. Damit die finanzielle Belastung für jeden Einzelnen möglichst gering bleibt, beteiligt sich der Staat an Ihren Aufwendungen.

Wer wird gefördert?
Jeder, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Nachträglich wurden auch Beamte, Soldaten sowie Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes in den Kreis der Förderberechtigten aufgenommen. Selbstständige hingegen werden nicht gefördert.

Staatliche Förderung der zusätzlichen privaten Altersversorgung
Um stets die volle Zulage zu erhalten, muss die gesamte jährliche Sparleistung
  • im Jahre 2005 mindestens 2 %
  • in den Jahren 2006/2007 mindestens 3 %
  • und ab 2008 mindestens 4 %

Ihres Bruttojahreseinkommens betragen.

So entwickeln sich Ihre Zulagen:

riesterrente


Zusätzlicher Steuervorteil
Durch einen Sonderausgabenabzug von maximal 1050 € im Jahr 2005 bis zu maximal 2100 € ab dem Jahr 2008 können Sie zusätzliche Steuervorteile nutzen. Die Zulagen werden dabei mit der Steuerersparnis verrechnet. Ob Sie diese Vorteile nutzen können, erläutert Ihnen Ihr Ansprechpartner.

Wie erhalte ich die Förderung?
Mit Ablauf eines jeden Kalenderjahres sind für Ihre private Vorsorge Zulagen zu beantragen. Diese Förderungen werden direkt auf Ihren Vertrag überwiesen.

Wird diese private Rente versteuert?
Da der Staat Ihre Beitragszahlungen durch Zulagen und Sonderausgabenabzüge fördert, unterliegen die ausgezahlten Renten in voller Höhe der Einkommenssteuer.

Welche Verträge werden gefördert?
Alle Produkte, die die staatlichen Anforderungen erfüllen und die entsprechende staatliche Zertifizierung erhalten haben.


Secura-Tipp:
Die Angebote der Versicherungsgesellschaften und Investmenthäuser im Rahmen des Altersvermögensgesetzes für Beamte und Angestellte (Riesterrente) sind zwischenzeitlich umfassend am Markt. Die Unterschiede sind mitunter nicht unerheblich. Ob für Sie die "Riesterlösung" überhaupt die passende Lösung darstellt ist sicherlich mit weitreichender Auswirkung. 
Wir klären Sie über die Vorteile, aber auch die Einschränkungen und Risiken auf. Womöglich können wir in Abstimmung mit Ihrem Arbeitgeber Ihnen staatlich und betrieblich hoch geförderte Altersvorsorgelösungen umsetzen. Ihre betriebliche Altersvorsorge lässt sich über Direktversicherungen (arbeitgeberfinanziert oder Entgeltumwandlung), Unterstützungskassen, Pensionsfonds, Pensionszusagen, Pensionskassen aufbauen. Wie und in welcher Zusammensetzung entscheidet der Arbeitgeber. 


Gerne bieten wir Ihnen als Arbeitnehmer/Arbeitgeber unsere Beratung sowie Präsentation (unterstützt mit Notebook, Beamer) auch im Betrieb vor Ort an. Vereinbaren Sie ein Gespräch mit uns.

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