"Recht haben" ist nicht immer gleich "Recht bekommen"
Hält man sich das häufig mit einem Rechtsstreit verbundene Kostenrisiko vor Augen, wird bewusst warum bisher schon jeder zweite deutsche Haushalt eine Rechtsschutz Versicherung abgeschlossen hat. Wer ohne Kosten-Risiko klagen kann, setzt seine Ansprüche vielfach leichter durch. Möchten Sie abgesichert sein, wenn ein Gerichtsverfahren ansteht, beträchtliche Gutachter- und Anwaltskosten auf Sie zukommen? Mit einer Rechtschutzversicherung „im Rücken“ müssen Sie sich über diese Kosten meist keine Gedanken machen.
Es geht um immerhin jährlich 250.000 Streitfälle zu Wohnungsmietverträgen, 150.000 Verfahren nach Verkehrsunfällen, rund 2,8 Millionen Bußgeldverfahren so wie fast 500.000 Prozesse vor Arbeitsgerichten, in denen Bürger ihr Recht suchen.
Die Begleichung der Rechtsanwaltskosten regelt seit dem 01. Juli 2004 das neue Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Das RVG löste das Gebührenrecht (Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung/BRAGO) ab.
Welche Tarife?
Die Leistungen in den verschiedenen Rechtsgebieten werden von der Versicherungswirtschaft zu Tarifen gebündelt.
Der Privat-Rechtsschutz deckt den Grundbedarf privater Haushalte (Singles, Paare und Familien) ab. Ergänzt um die Bausteine Verkehr, Grundstückseigentum und Miete wird daraus der so genannte Vollrechtsschutz.
Ferner gibt es Pakete wie Familien- und Verkehrs-Rechtsschutz, Spezial-Rechtsschutz für Unternehmer oder Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz. Weiter gibt es verbesserte Preislisten bei etlichen Anbietern für die Angehörigen des öffentlichen Dienstes.
Das leisten die Rechtsschutzversicherungen!
Je nach den versicherten Rechtsgebieten zahlt die Versicherungsgesellschaft für:
- den frei gewählten Anwalt die gesetzliche Vergütung
- die Kosten der Gerichte und Gerichtsvollzieher
- die Entschädigung für vom Gericht bestellte Zeugen und Sachverständige
- die Kosten der Gegenseite, zu deren Übernahme der Versicherungsnehmer verpflichtet ist
- Sachverständige in außergerichtlichen Verfahren
- Prozessgebühr eines Korrespondenzanwaltes
- Reisekosten zu einem ausländischen Gericht
- Übersetzungen bei Auslandsfällen
- Strafkaution als zinsloses Darlehen
- Beratung durch Notare in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und im Beratungs- Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht
- die Vertretung durch Angehörige der steuerberatenden Berufe vor Finanzgerichten
- im Ausland ansässige rechts- und sachkundige Bevollmächtigte bei Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Ausland
Die meisten Anbieter lehnen sich an die allgemeinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen an, wie sie vom Verband der Schadensversicherer empfohlen wurden. Dennoch sind die Leistungsunterschiede in der Rechtsschutzversicherung beachtenswert.
Der Teufel sitzt bekanntlich im Detail. Auch bei den Rechtsschutz-versicherungen gilt es das eigene genau Risiko zu definieren. Nur dann kann mit kompetenter Hilfe auch der richtige Schutz zum preiswerten Beitrag am undurchsichtigen Versicherungsmarkt gefunden werden. Nutzen Sie die Kompetenz unseres Serviceteams.

