Private Unfallversicherung
Sicherung Ihrer Existenz auch nach einem Unfall
Warum eine Unfallversicherung abschließen ?
Eine Unfallversicherung hilft Ihnen, die wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls erträglicher zu machen; sie bietet Schutz auf der ganzen Erde, Tag und Nacht, im Beruf und in der Freizeit. Dabei steht im Vordergrund, Sie und Ihre Angehörigen abzusichern, wenn ein Unfall die Arbeitskraft auf Dauer beeinträchtigt. Arbeitnehmer, Schüler und Studenten sind zwar gesetzlich gegen Arbeits- und Schulunfälle versichert, doch 7 von 10 Unfällen geschehen in der Freizeit. Dann ist die private Unfallvorsorge besonders wichtig. Damit die Versicherungssummen zur Sicherung Ihres Einkommens ausreichen, sollten sie individuell auf Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse abgestellt sein.
Bedingungen, Klauseln regeln den Schutz. Auch hierauf gilt es zu achten. Von der einfachen Basisabsicherung (Standardbedingungen) bis hin zur „XXL-Absicherung“ bietet der Markt alles. Bei Ansicht unserer speziellen Deckungskonzept-Angebote können Sie die Unterschiede kennen lernen - im Preis und vor allem bei den Leistungsverbesserungen.
Mit monatlich weniger als € 10,-- sichern Sie sich bis zu € 350.000,-- bei Invalidität infolge eines Unfalles.
Welche Leistungen können Sie erwarten?
Sie haben nachfolgend Absicherungsmöglichkeiten bei Abschluss einer Unfallversicherung:
Invaliditätsleistung
Stellt sich innerhalb eines Jahres nach dem Unfall heraus, dass Ihre Arbeitsfähigkeit dauernd beeinträchtigt bleiben wird, zahlt die Versicherungs-Gesellschaft aus der versicherten Summe eine Invaliditätsleistung nach dem vom Arzt festgestellten Grad der Invalidität. Für Verletzungen von Gliedmaßen und Sinnesorganen haben Sie Anspruch nach der Gliedertaxe gemäß den Versicherungsbedingungen.
Übergangsentschädigung
Die vereinbarte Summe wird Ihnen dann ausgezahlt, wenn ein halbes Jahr nach dem Unfall - und bis dahin ununterbrochen - noch eine unfallbedingte Beeinträchtigung Ihrer Arbeitsfähigkeit von mehr als 50 % besteht.
Bei Todesfall
Führt ein Unfall innerhalb eines Jahres vom Unfalltag an gerechnet zum Tod, wird die vereinbarte Todesfallsumme an den Bezugsberechtigten ausgezahlt.
Tagegeld
Können Sie aufgrund eines Unfalles Ihrem Beruf nicht oder nicht mehr in vollem Umfang nachgehen, zahlt Ihnen Ihre Versicherungs-Gesellschaft bis zu einem Jahr Tagegeld. Die Zahlung erfolgt erst nach dem ärztlich festgestellten Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit.
Krankenhaustagegeld
Wird nach Ihrem Unfall eine stationäre Krankenhausbehandlung notwendig, zahlt Ihnen Ihre Versicherungs-Gesellschaft, beginnend mit dem Unfalltag, das vertraglich vereinbarte Krankenhaustagegeld bis zu zwei Jahren.
Genesungsgeld
Im Anschluss an Ihren Krankenhausaufenthalt wird Ihnen Genesungsgeld für die gleiche Anzahl von Tagen gezahlt, für die Krankenhaustagegeld geleistet wurde; und zwar unabhängig davon, ob Sie Ihrem Beruf wieder nachgehen oder nicht, allerdings gestaffelt und begrenzt.
Bergungskosten- und Transportkosten
für Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze von organisierten Rettungsdiensten;
für den medizinisch notwendigen Transport in das nächste Krankenhaus oder zu einer Spezialklinik ;
für ärztlich angeordnete oder nach der Verletzungsart erforderliche Mehraufwendungen bei der Rückkehr des Verletzten zu seinem ständigen Wohnsitz;
für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz im Todesfall.
Kosmetische Operationen
Kurbeihilfe
Wenn die versicherte Person innerhalb von drei Jahren, vom Unfalltag an gerechnet, wegen der durch das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen eine medizinisch notwendige Kur von mindestens drei Wochen Dauer durchgeführt hat.
Uvm
Unfallversicherung - und was tun Sie im Schadensfall ?
Bitte suchen Sie innerhalb von 4 Tagen nach dem Unfall einen Arzt auf. Bitte achten Sie darauf, dass Sie die ärztliche Behandlung bis zum Abschluss des Heilverfahrens regelmäßig fortsetzen. Verständigen Sie bitte die Gesellschaft vom Unfalltod eines Versicherten telegrafisch oder telefonisch innerhalb von 48 Stunden.
Für Ihr persönliches Angebot benötigen Sie etwas Zeit. Wir beraten Sie gerne und suchen mit Ihnen gemeinsam die passende Lösung am Versicherungsmarkt.
Warum eine Unfallversicherung abschließen ?
Eine Unfallversicherung hilft Ihnen, die wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls erträglicher zu machen; sie bietet Schutz auf der ganzen Erde, Tag und Nacht, im Beruf und in der Freizeit. Dabei steht im Vordergrund, Sie und Ihre Angehörigen abzusichern, wenn ein Unfall die Arbeitskraft auf Dauer beeinträchtigt. Arbeitnehmer, Schüler und Studenten sind zwar gesetzlich gegen Arbeits- und Schulunfälle versichert, doch 7 von 10 Unfällen geschehen in der Freizeit. Dann ist die private Unfallvorsorge besonders wichtig. Damit die Versicherungssummen zur Sicherung Ihres Einkommens ausreichen, sollten sie individuell auf Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse abgestellt sein.
Bedingungen, Klauseln regeln den Schutz. Auch hierauf gilt es zu achten. Von der einfachen Basisabsicherung (Standardbedingungen) bis hin zur „XXL-Absicherung“ bietet der Markt alles. Bei Ansicht unserer speziellen Deckungskonzept-Angebote können Sie die Unterschiede kennen lernen - im Preis und vor allem bei den Leistungsverbesserungen.
Mit monatlich weniger als € 10,-- sichern Sie sich bis zu € 350.000,-- bei Invalidität infolge eines Unfalles.
Welche Leistungen können Sie erwarten?
Sie haben nachfolgend Absicherungsmöglichkeiten bei Abschluss einer Unfallversicherung:
Invaliditätsleistung
Stellt sich innerhalb eines Jahres nach dem Unfall heraus, dass Ihre Arbeitsfähigkeit dauernd beeinträchtigt bleiben wird, zahlt die Versicherungs-Gesellschaft aus der versicherten Summe eine Invaliditätsleistung nach dem vom Arzt festgestellten Grad der Invalidität. Für Verletzungen von Gliedmaßen und Sinnesorganen haben Sie Anspruch nach der Gliedertaxe gemäß den Versicherungsbedingungen.
Übergangsentschädigung
Die vereinbarte Summe wird Ihnen dann ausgezahlt, wenn ein halbes Jahr nach dem Unfall - und bis dahin ununterbrochen - noch eine unfallbedingte Beeinträchtigung Ihrer Arbeitsfähigkeit von mehr als 50 % besteht.
Bei Todesfall
Führt ein Unfall innerhalb eines Jahres vom Unfalltag an gerechnet zum Tod, wird die vereinbarte Todesfallsumme an den Bezugsberechtigten ausgezahlt.
Tagegeld
Können Sie aufgrund eines Unfalles Ihrem Beruf nicht oder nicht mehr in vollem Umfang nachgehen, zahlt Ihnen Ihre Versicherungs-Gesellschaft bis zu einem Jahr Tagegeld. Die Zahlung erfolgt erst nach dem ärztlich festgestellten Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit.
Krankenhaustagegeld
Wird nach Ihrem Unfall eine stationäre Krankenhausbehandlung notwendig, zahlt Ihnen Ihre Versicherungs-Gesellschaft, beginnend mit dem Unfalltag, das vertraglich vereinbarte Krankenhaustagegeld bis zu zwei Jahren.
Genesungsgeld
Im Anschluss an Ihren Krankenhausaufenthalt wird Ihnen Genesungsgeld für die gleiche Anzahl von Tagen gezahlt, für die Krankenhaustagegeld geleistet wurde; und zwar unabhängig davon, ob Sie Ihrem Beruf wieder nachgehen oder nicht, allerdings gestaffelt und begrenzt.
Bergungskosten- und Transportkosten
für Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze von organisierten Rettungsdiensten;
für den medizinisch notwendigen Transport in das nächste Krankenhaus oder zu einer Spezialklinik ;
für ärztlich angeordnete oder nach der Verletzungsart erforderliche Mehraufwendungen bei der Rückkehr des Verletzten zu seinem ständigen Wohnsitz;
für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz im Todesfall.
Kosmetische Operationen
Kurbeihilfe
Wenn die versicherte Person innerhalb von drei Jahren, vom Unfalltag an gerechnet, wegen der durch das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen eine medizinisch notwendige Kur von mindestens drei Wochen Dauer durchgeführt hat.
Uvm
Unfallversicherung - und was tun Sie im Schadensfall ?
Bitte suchen Sie innerhalb von 4 Tagen nach dem Unfall einen Arzt auf. Bitte achten Sie darauf, dass Sie die ärztliche Behandlung bis zum Abschluss des Heilverfahrens regelmäßig fortsetzen. Verständigen Sie bitte die Gesellschaft vom Unfalltod eines Versicherten telegrafisch oder telefonisch innerhalb von 48 Stunden.
Für Ihr persönliches Angebot benötigen Sie etwas Zeit. Wir beraten Sie gerne und suchen mit Ihnen gemeinsam die passende Lösung am Versicherungsmarkt.

