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Krankenversicherung
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Mitspracherecht, wenn es um Ihre Gesundheit geht.

Zur Ermittlung des richtigen Versicherungsschutzes (ob Voll- oder Zusatzversicherung) ist als wichtigste Grundlage eine Feststellung Ihres persönlichen Bedarfs notwendig.
Kaum ein Versicherungsbereich lässt dem Einzelnen so viele Möglichkeiten zur Absicherung offen wie die Private Krankenversicherung. Ob Bausteintarife, Kompakttarife, Grundschutztarife, Zahntarife, Economic-Tarife oder Leistungsumfang nach GebüH 85, GOÄ, GOZ, prozentualer SB, Fest-SB, leistungsbezogener SB - alles ist möglich.
Sind Sie ein FAN von Naturheilverfahren und wollen Leistungen nach der Hufelandliste erstattet haben, sowie verschiedene andere Naturheilmethoden, so entscheidet hier die Wahl des Versicherers und der Tarife.

Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung öffnen sich Ihre Versorgungslücken seit Jahren. Private Absicherung für Zahnabsicherung, Heilpraktiker, Auslandsschutz, Krankenhaus etc. wird immer wichtiger (siehe auch Information zur Gesundheitsreform 2004)
Persönliche Beratung durch Fachleute ist absolut notwendig, um zufrieden und richtig versichert zu sein.

Insbesondere die Problematik der Beitragssicherung im Alter sollte detailliert durchleuchtet werden.


Was soll ich im Versicherungsfall tun ?

Geben Sie bei allen Zuschriften/Leistungsanträgen Ihre Versicherungsnummer und Ihre Bankverbindung an. Alle Rechnungen und Belege/Bescheinigungen sollen folgende Daten enthalten:

Name des Patienten, Krankheitsbezeichnung(en), Behandlungsdaten und Einzelleistungen des Rechnungsstellers.

Bitte reichen Sie ausschließlich Originalbelege ein. Liegen Ihnen diese nicht vor, müssen die Zweitschriften den Vermerk über die Vorleistung eines anderen Versicherers tragen.

Ambulante Behandlungen
Senden Sie die Kostenbelege - bei Versicherungen mit Selbstbeteiligung, sobald diese überschritten ist - direkt an die Gesellschaft; bei länger dauernder Behandlung reichen Sie bereits vom Arzt gestellte Zwischenrechnungen ein. Rezepte sollten Sie zusammen mit der Arztrechnung einreichen. Behandlungen wegen Unfallfolgen zeigen Sie bitte sofort der Versicherungs-Gesellschaft an.

Stationäre Behandlungen
Bitte melden Sie die stationäre Behandlung umgehend Ihrer Versicherungs-Gesellschaft. Fügen Sie bitte auch die ärztliche Einweisung bei. Sollten Sie ein Krankenhaus aufsuchen, das neben medizinisch notwendiger, klinischer Behandlung z.B. auch Kuren durchführt, erhalten Sie nur entsprechende Leistungen, wenn die Versicherungs-Gesellschaft diese vorher schriftlich zugesagt hat.

Krankenhaustagegeld
Damit Ihnen Ihre Versicherungs-Gesellschaft Krankenhaustagegeld erstattet, benötigen Sie eine Bescheinigung des Krankenhauses, aus der u.a. die Dauer der stationären Behandlung und die Diagnose hervorgehen.

Krankentagegeld für Selbständige, für Arbeitnehmer
Die Arbeitsunfähigkeitsanzeige muss spätestens 3 Tage nach dem vereinbarten Leistungsbeginn durch eine Bescheinigung Ihres behandelnden Arztes (kein Heilpraktiker) erfolgen.

Kurzfristige Auslands-Reise-Versicherungen
Reichen Sie bitte den Versicherungsschein (= Einzahlungsbeleg) mit den Originalrechnungen ein.


Interessante Internet-Links zur Thematik Gesundheitsinfos

Aktuelle Gesundheits-Infos finden Sie unter
  1. Bundesärztekammer, Herbert-Lewin-Straße 1 50931 Köln www.baek.de
  2. Kassenärztliche Bundesvereinigung Herbert-Lewin-Str.3, 50391 Köln www.kbv.de
  3. Bundesministerium für Gesundheit Mohrenstraße 62 101117 Berlin www.bmgesundheit.de
  4. Tipps zu Diagnosen usw. unter www.netdoktor.de oder www.meine-gesundheit.de
  5. Interessante Tipps zur Privaten Krankenversicherung www.pkv.de
Beschwerden über den Arzt unter
www.aerztekammer.de
www.patientenstellen.de
www.ngm-bayern.de

Ihre nächste offene Apotheke finden Sie unter

www.apotheke.com
www.apotheken.de

Informationen und Nachschlagemöglichkeiten zu Krankheiten, Diagnose- und Behandlungsverfahren, eine Medikamentendatenbank sowie eine Suchfunktion für Fachärzte, Krankenhäuser und Notfallapotheken. Hinzu kommen Angebote wie Impfkalender und Gesundheitstipps für die beliebtesten Reiseländer
www.gesundheitsportal-privat.de

Nachfolgender Link listet alle 4.500 angemeldeten Apotheken auf und bietet für GKV-Versicherte den SB-Rechner
www.aponet.de

Krankenhausführer gibt es unter
www.krankenhausguide.de
www.lifeline.de

Ihren Arzt finden Sie womöglich unter
www.gesundheitsscout.de
www.arzt-auskunft.de
www.deutschlandmed.de
Deutsche Informations- und Behandlungszentren bei Vergiftungen

Notruf allgemein: 110

Berlin

Göttingen

Landesberatungsstelle für Vergiftungserscheinungen und Embryonaltoxikologie GiftinformationszentrumZentrum für Pharmakologie und Toxikologie
Pulsstraße 3-7 Robert-Koch-Straße 40
14059 Berlin 37075 Göttingen
Tel.: 0 30/1 92 40 Tel.: 05 51/1 92 40 und 38 31 80
   
Virchow-Klinikum  
Augustenburger Platz 1  
13353 Berlin Homburg/Saar

Tel.: 0 30/45 05 35 55 Universitätsklinik
  Kinderklinik
Bonn

Informationszentrum für Vergiftungen
Informationszentrale gegen Vergiftungen 66421 Homburg/Saar
Zentrum für Kinderheilkunde der Tel.: 0 68 41/1 92 40
Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität  
Adenauerallee 119  
53113 Bonn München

Tel.: 02 28/2 87 32 11 und 2 87 33 33 Beratungsstelle für Vergiftungen
  Toxilogische Abteilung der II. Medizinischen Klinik rechts der Isar
Erfurt

der Technischen Universität München
Gemeinsames Giftinformationszentrum der Bundesländer Ismaninger Straße 22
Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen 81675 München
Nordhäuser Straße 74 Tel.: 0 89/1 92 40
99089 Erfurt  
Tel.: 03 61/73 07 30  
   
Freiburg/Breisgau

Nürnberg

Universitätskinderklinik II. Medizinische Klinik des Städtischen Krankenhauses
Informationszentrale für Vergiftungen Nürnberg Nord
Mathildenstraße 1 Toxikologische Intensivstation
79106 Freiburg i. Breisgau Flurstraße 17
Notruf: 07 61/2 70 43 61 90419 Nürnberg
Zentrale: 07 61/2 70 43 00 Tel.: 09 11/3 98 24 51


HEADLINE: Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nach der Gesundheitsreform ab Juli 2005






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