Krankenversicherung
Mitspracherecht, wenn es um Ihre Gesundheit geht.
Zur Ermittlung des richtigen Versicherungsschutzes (ob Voll- oder Zusatzversicherung) ist als wichtigste Grundlage eine Feststellung Ihres persönlichen Bedarfs notwendig.
Kaum ein Versicherungsbereich lässt dem Einzelnen so viele Möglichkeiten zur Absicherung offen wie die Private Krankenversicherung. Ob Bausteintarife, Kompakttarife, Grundschutztarife, Zahntarife, Economic-Tarife oder Leistungsumfang nach GebüH 85, GOÄ, GOZ, prozentualer SB, Fest-SB, leistungsbezogener SB - alles ist möglich.
Sind Sie ein FAN von Naturheilverfahren und wollen Leistungen nach der Hufelandliste erstattet haben, sowie verschiedene andere Naturheilmethoden, so entscheidet hier die Wahl des Versicherers und der Tarife.
Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung öffnen sich Ihre Versorgungslücken seit Jahren. Private Absicherung für Zahnabsicherung, Heilpraktiker, Auslandsschutz, Krankenhaus etc. wird immer wichtiger (siehe auch Information zur Gesundheitsreform 2004)
Persönliche Beratung durch Fachleute ist absolut notwendig, um zufrieden und richtig versichert zu sein.
Insbesondere die Problematik der Beitragssicherung im Alter sollte detailliert durchleuchtet werden.
Was soll ich im Versicherungsfall tun ?
Geben Sie bei allen Zuschriften/Leistungsanträgen Ihre Versicherungsnummer und Ihre Bankverbindung an. Alle Rechnungen und Belege/Bescheinigungen sollen folgende Daten enthalten:
Name des Patienten, Krankheitsbezeichnung(en), Behandlungsdaten und Einzelleistungen des Rechnungsstellers.
Bitte reichen Sie ausschließlich Originalbelege ein. Liegen Ihnen diese nicht vor, müssen die Zweitschriften den Vermerk über die Vorleistung eines anderen Versicherers tragen.
Ambulante Behandlungen
Senden Sie die Kostenbelege - bei Versicherungen mit Selbstbeteiligung, sobald diese überschritten ist - direkt an die Gesellschaft; bei länger dauernder Behandlung reichen Sie bereits vom Arzt gestellte Zwischenrechnungen ein. Rezepte sollten Sie zusammen mit der Arztrechnung einreichen. Behandlungen wegen Unfallfolgen zeigen Sie bitte sofort der Versicherungs-Gesellschaft an.
Stationäre Behandlungen
Bitte melden Sie die stationäre Behandlung umgehend Ihrer Versicherungs-Gesellschaft. Fügen Sie bitte auch die ärztliche Einweisung bei. Sollten Sie ein Krankenhaus aufsuchen, das neben medizinisch notwendiger, klinischer Behandlung z.B. auch Kuren durchführt, erhalten Sie nur entsprechende Leistungen, wenn die Versicherungs-Gesellschaft diese vorher schriftlich zugesagt hat.
Krankenhaustagegeld
Damit Ihnen Ihre Versicherungs-Gesellschaft Krankenhaustagegeld erstattet, benötigen Sie eine Bescheinigung des Krankenhauses, aus der u.a. die Dauer der stationären Behandlung und die Diagnose hervorgehen.
Krankentagegeld für Selbständige, für Arbeitnehmer
Die Arbeitsunfähigkeitsanzeige muss spätestens 3 Tage nach dem vereinbarten Leistungsbeginn durch eine Bescheinigung Ihres behandelnden Arztes (kein Heilpraktiker) erfolgen.
Kurzfristige Auslands-Reise-Versicherungen
Reichen Sie bitte den Versicherungsschein (= Einzahlungsbeleg) mit den Originalrechnungen ein.
Interessante Internet-Links zur Thematik Gesundheitsinfos
Aktuelle Gesundheits-Infos finden Sie unter
www.aerztekammer.de
www.patientenstellen.de
www.ngm-bayern.de
Ihre nächste offene Apotheke finden Sie unter
www.apotheke.com
www.apotheken.de
Informationen und Nachschlagemöglichkeiten zu Krankheiten, Diagnose- und Behandlungsverfahren, eine Medikamentendatenbank sowie eine Suchfunktion für Fachärzte, Krankenhäuser und Notfallapotheken. Hinzu kommen Angebote wie Impfkalender und Gesundheitstipps für die beliebtesten Reiseländer
www.gesundheitsportal-privat.de
Nachfolgender Link listet alle 4.500 angemeldeten Apotheken auf und bietet für GKV-Versicherte den SB-Rechner
www.aponet.de
Krankenhausführer gibt es unter
www.krankenhausguide.de
www.lifeline.de
Ihren Arzt finden Sie womöglich unter
www.gesundheitsscout.de
www.arzt-auskunft.de
www.deutschlandmed.de
Zur Ermittlung des richtigen Versicherungsschutzes (ob Voll- oder Zusatzversicherung) ist als wichtigste Grundlage eine Feststellung Ihres persönlichen Bedarfs notwendig.
Kaum ein Versicherungsbereich lässt dem Einzelnen so viele Möglichkeiten zur Absicherung offen wie die Private Krankenversicherung. Ob Bausteintarife, Kompakttarife, Grundschutztarife, Zahntarife, Economic-Tarife oder Leistungsumfang nach GebüH 85, GOÄ, GOZ, prozentualer SB, Fest-SB, leistungsbezogener SB - alles ist möglich.
Sind Sie ein FAN von Naturheilverfahren und wollen Leistungen nach der Hufelandliste erstattet haben, sowie verschiedene andere Naturheilmethoden, so entscheidet hier die Wahl des Versicherers und der Tarife.
Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung öffnen sich Ihre Versorgungslücken seit Jahren. Private Absicherung für Zahnabsicherung, Heilpraktiker, Auslandsschutz, Krankenhaus etc. wird immer wichtiger (siehe auch Information zur Gesundheitsreform 2004)
Persönliche Beratung durch Fachleute ist absolut notwendig, um zufrieden und richtig versichert zu sein.
Insbesondere die Problematik der Beitragssicherung im Alter sollte detailliert durchleuchtet werden.
Was soll ich im Versicherungsfall tun ?
Geben Sie bei allen Zuschriften/Leistungsanträgen Ihre Versicherungsnummer und Ihre Bankverbindung an. Alle Rechnungen und Belege/Bescheinigungen sollen folgende Daten enthalten:
Name des Patienten, Krankheitsbezeichnung(en), Behandlungsdaten und Einzelleistungen des Rechnungsstellers.
Bitte reichen Sie ausschließlich Originalbelege ein. Liegen Ihnen diese nicht vor, müssen die Zweitschriften den Vermerk über die Vorleistung eines anderen Versicherers tragen.
Ambulante Behandlungen
Senden Sie die Kostenbelege - bei Versicherungen mit Selbstbeteiligung, sobald diese überschritten ist - direkt an die Gesellschaft; bei länger dauernder Behandlung reichen Sie bereits vom Arzt gestellte Zwischenrechnungen ein. Rezepte sollten Sie zusammen mit der Arztrechnung einreichen. Behandlungen wegen Unfallfolgen zeigen Sie bitte sofort der Versicherungs-Gesellschaft an.
Stationäre Behandlungen
Bitte melden Sie die stationäre Behandlung umgehend Ihrer Versicherungs-Gesellschaft. Fügen Sie bitte auch die ärztliche Einweisung bei. Sollten Sie ein Krankenhaus aufsuchen, das neben medizinisch notwendiger, klinischer Behandlung z.B. auch Kuren durchführt, erhalten Sie nur entsprechende Leistungen, wenn die Versicherungs-Gesellschaft diese vorher schriftlich zugesagt hat.
Krankenhaustagegeld
Damit Ihnen Ihre Versicherungs-Gesellschaft Krankenhaustagegeld erstattet, benötigen Sie eine Bescheinigung des Krankenhauses, aus der u.a. die Dauer der stationären Behandlung und die Diagnose hervorgehen.
Krankentagegeld für Selbständige, für Arbeitnehmer
Die Arbeitsunfähigkeitsanzeige muss spätestens 3 Tage nach dem vereinbarten Leistungsbeginn durch eine Bescheinigung Ihres behandelnden Arztes (kein Heilpraktiker) erfolgen.
Kurzfristige Auslands-Reise-Versicherungen
Reichen Sie bitte den Versicherungsschein (= Einzahlungsbeleg) mit den Originalrechnungen ein.
Interessante Internet-Links zur Thematik Gesundheitsinfos
Aktuelle Gesundheits-Infos finden Sie unter
- Bundesärztekammer, Herbert-Lewin-Straße 1 50931 Köln www.baek.de
- Kassenärztliche Bundesvereinigung Herbert-Lewin-Str.3, 50391 Köln www.kbv.de
- Bundesministerium für Gesundheit Mohrenstraße 62 101117 Berlin www.bmgesundheit.de
- Tipps zu Diagnosen usw. unter www.netdoktor.de oder www.meine-gesundheit.de
- Interessante Tipps zur Privaten Krankenversicherung www.pkv.de
www.aerztekammer.de
www.patientenstellen.de
www.ngm-bayern.de
Ihre nächste offene Apotheke finden Sie unter
www.apotheke.com
www.apotheken.de
Informationen und Nachschlagemöglichkeiten zu Krankheiten, Diagnose- und Behandlungsverfahren, eine Medikamentendatenbank sowie eine Suchfunktion für Fachärzte, Krankenhäuser und Notfallapotheken. Hinzu kommen Angebote wie Impfkalender und Gesundheitstipps für die beliebtesten Reiseländer
www.gesundheitsportal-privat.de
Nachfolgender Link listet alle 4.500 angemeldeten Apotheken auf und bietet für GKV-Versicherte den SB-Rechner
www.aponet.de
Krankenhausführer gibt es unter
www.krankenhausguide.de
www.lifeline.de
Ihren Arzt finden Sie womöglich unter
www.gesundheitsscout.de
www.arzt-auskunft.de
www.deutschlandmed.de
| Deutsche Informations- und Behandlungszentren bei Vergiftungen | ||
Notruf allgemein: 110 |
||
|
Göttingen | |
| Landesberatungsstelle für Vergiftungserscheinungen und Embryonaltoxikologie | GiftinformationszentrumZentrum für Pharmakologie und Toxikologie | |
| Pulsstraße 3-7 | Robert-Koch-Straße 40 | |
| 14059 Berlin | 37075 Göttingen | |
| Tel.: 0 30/1 92 40 | Tel.: 05 51/1 92 40 und 38 31 80 | |
| Virchow-Klinikum | ||
| Augustenburger Platz 1 | ||
| 13353 Berlin | Homburg/Saar | |
| Tel.: 0 30/45 05 35 55 | Universitätsklinik | |
| Kinderklinik | ||
| Bonn | Informationszentrum für Vergiftungen | |
| Informationszentrale gegen Vergiftungen | 66421 Homburg/Saar | |
| Zentrum für Kinderheilkunde der | Tel.: 0 68 41/1 92 40 | |
| Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität | ||
| Adenauerallee 119 | ||
| 53113 Bonn | München | |
| Tel.: 02 28/2 87 32 11 und 2 87 33 33 | Beratungsstelle für Vergiftungen | |
| Toxilogische Abteilung der II. Medizinischen Klinik rechts der Isar | ||
| Erfurt | der Technischen Universität München | |
| Gemeinsames Giftinformationszentrum der Bundesländer | Ismaninger Straße 22 | |
| Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen | 81675 München | |
| Nordhäuser Straße 74 | Tel.: 0 89/1 92 40 | |
| 99089 Erfurt | ||
| Tel.: 03 61/73 07 30 | ||
| Freiburg/Breisgau | Nürnberg | |
| Universitätskinderklinik | II. Medizinische Klinik des Städtischen Krankenhauses | |
| Informationszentrale für Vergiftungen | Nürnberg Nord | |
| Mathildenstraße 1 | Toxikologische Intensivstation | |
| 79106 Freiburg i. Breisgau | Flurstraße 17 | |
| Notruf: 07 61/2 70 43 61 | 90419 Nürnberg | |
| Zentrale: 07 61/2 70 43 00 | Tel.: 09 11/3 98 24 51 | |
HEADLINE: Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nach der Gesundheitsreform ab Juli 2005




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