Die notwendigen Versicherungen für Halter und Fahrer eines Kraftfahrzeugs (z.B. PKW) sind in der Auto-Standard-Versicherung zusammengefasst.
Warum eine Kfz-Haftpflichtversicherung ?
Der Gesetzgeber schreibt diese Versicherung vor. Wenn Sie nicht im Besitz einer Versicherungs-Doppelkarte sind, verwehrt Ihnen die Kfz-Zulassungsstelle die Anmeldung Ihres Fahrzeugs.
Die Kfz-Haftpflicht tritt ein für Schäden, die Sie durch den Gebrauch des Kraftfahrzeugs anderen zufügen. Da Sie bei Verschulden in unbegrenzter Höhe haften, sollte die Versicherungssumme ausreichend hoch gewählt werden.
Kfz-Haftpflichtversicherung - und welche Leistungen können Sie erwarten?
Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung zahlt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur abgeschlossenen Summe. Die Versicherung wehrt auch Ansprüche ab, die unberechtigt gegen Sie erhoben werden.
Kfz- Haftpflichtversicherung - und was tun Sie im Schadensfall?
Ausführliche Unterlagen
Je ausführlicher Sie den Schadenshergang schildern, desto schneller wird Ihr Fall bearbeitet. Legen Sie eine Skizze bei und vergessen Sie auf keinen Fall, Namen und Anschriften von Zeugen anzugeben! Verwenden Sie dazu den europäischen Unfallbericht.
Prüfung der Regresspflicht
Ihre Versicherungsgesellschaft übernimmt für Sie die Prüfung der Frage, ob Sie regresspflichtig sind. So z.B. die Frage, ob Sie die alleinige Schuld des Unfalls tragen oder nicht. Nach Überprüfung der Sach- und Rechtslage kommt die Gesellschaft berechtigten Ansprüchen nach oder wehrt die nicht berechtigten Forderungen ab.
Schadenschnelldienststation
Schicken Sie den Anspruchsteller mit dem beschädigten Wagen zu der Schadenschnelldienststation, wenn sie leicht erreichbar ist. Auch Sie können mit Ihrem Wagen dort vorfahren, wenn Sie kaskoversichert sind. Prüfen Sie bitte, ob es für Sie im Hinblick auf den Schadenfreiheitsrabatt vorteilhaft ist, kleinere Sachschäden selbst zu übernehmen.
Warum eine Fahrzeugversicherung (Teilkasko oder Vollkasko)?
Diese Versicherung tritt ein bei Verlust, Zerstörung und/oder Beschädigung Ihres eigenen Fahrzeugs.
Fahrzeugversicherung - und welche Leistungen können Sie erwarten?
- Die Teilkasko-Versicherung reguliert Ansprüche bei der Entwendung (Diebstahl) des Fahrzeugs oder der mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile
- Brand und/oder Explosion
- unmittelbarem Einwirken von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder einer Überschwemmung
- Zusammenstoß mit Haarwild
- Bruchschäden an der Verglasung
- Brand- und Schmorschäden in der Verkabelung durch Kurzschluss
Die Vollkasko-Versicherung
zahlt bei allen Unfallschäden am eigenen Fahrzeug und/oder mutwilligen Beschädigungen durch Dritte. Darüber hinaus decken sich alle Leistungen mit der Teilkasko-Versicherung.
Selbstbeteiligung
Sowohl für Vollkasko- als auch für Teilkasko-Versicherungen kann eine Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Je höher diese Selbstbeteiligung vereinbart wird, um so niedriger ist der von Ihnen zu zahlende Versicherungsbeitrag.
Fahrzeugversicherung - und was tun Sie im Schadensfall?
Diebstahl und Brand etc.
Diebstahl und Brand sowie Zusammenstöße mit Wild müssen Sie bei der nächsten Polizeidienststelle melden, sofern der dabei eingetretene Schaden € 150,- übersteigt.
Die Insassenunfallversicherung
Eine Insassenunfallversicherung bietet zusätzlichen Schutz für Fahrer und Beifahrer. Sie kann auf Invalidität, Todesfälle, Heilkosten oder Tagegeld erweitert werden.
Die Leistungen der Insassenversicherung sind unabhängig von eventuellen Haftpflichtansprüchen.
Bei der Insassenunfallversicherung ist das so genannte Pauschalsystem üblich. Was bedeutet, jeder Platz im Fahrzeug wird mit einer zuvor vereinbarten Versicherungssumme versichert.
Wenn durch einen vom Fahrer verschuldeten Unfall Insassen verletzt werden, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung für den Schaden auf.
Doch bei Unfällen, die ohne Verschulden des Fahrers eintreten, z.B. durch geplatzte Reifen oder eine Ölspur auf der Fahrbahn, übernimmt die Insassenunfallversicherung die Kosten.
Es gibt aber auch Fälle, bei denen die Insassenunfallversicherung nicht zahlt: z.B. bei vorsätzlich herbeigeführten Unfälle und Straftaten, bei durch Geistesstörungen, Epilepsie, Schlaganfall, schwere Nervenleiden, Bewusstseinsstörungen oder Alkohol (Blutalkoholgehalt von mehr als
1,1 Promille) verursachten Unfällen.
Ist ein Auto-Schutzbrief sinnvoll?
Der Autoschutzbrief bietet Ihnen im In- und Ausland Versicherungsschutz, wenn
Sie Ihre Fahrt wegen einer Panne, einem Unfall oder schwerer Erkrankung nicht unmittelbar fortsetzen können, Ihr Fahrzeug unterwegs gestohlen wird.
Der Versicherer ersetzt Ihnen Kosten für Pannenhilfe an Ort und Stelle, für Bergen und Abschleppen, für Übernachtungen, für Bahnfahrt oder Mietwagen, für Fahrzeugrückholung, Krankenrücktransport und die Heimholung von Kindern. Im Ausland sind zusätzlich der Ersatzteilversand, der Fahrzeugrücktransport und die Verzollung oder Verschrottung bei Totalschaden versichert.
Neuwagenbesitzer sind normalerweise, je nach Hersteller, durch eine dreijährige Mobilitätsgarantie geschützt.
Wer ein neues Auto kauft, sollte sich unbedingt erkundigen, welche möglichen Schadenkosten in dieser Garantie enthalten sind (Pannenhilfe und Bergungskosten, in einigen Fällen auch die Kosten für Unterkunft, Mietwagen oder Taxi und Rückreise).
Ist für den Halter eines Kraftfahrzeuges auch eine Verkehrs- Rechtsschutz-Versicherung sinnvoll? Sie gehört unserer Meinung nach zu den notwendigen Versicherungen für den Halter eines Kraftfahrzeugs.
Die Kfz-Versicherung ist durch die vielen verschiedenen „weichen und harten“ Rabatte, unterschiedliche Schadenfreiheitsrabattrückstufungen nach einem Schaden, Strafen bei Verstoß gegen die Rabattvereinbarung, Mit/Fahrer unter 23, Einschluss von Mallorca-Klausel, Marderbisse oder Osteuropadeckung uvm. nahezu kaum mehr vergleichbar. Die Preisgestaltungen bei den Versicherungsgesellschaften sind entsprechend.
Hier kann zur Findung der richtigen Versicherungslösung nur ein Gespräch mit einem kompetenten Partner helfen. Unser Serviceteam hilft Ihnen umfassend bei der Suche, bei Kfz-Wechsel, Schadenfreiheitsrabattwechsel, sonstigen Vertragsänderungen und bei Schadenabwicklungen als Ihr Interessenvertreter.

