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Haftpflichtversicherung
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Befreiung von Haftungssorgen
Warum eine Privathaftpflichtversicherung?

Eine Haftpflichtversicherung sollte jeder haben. Wer einen Schaden verursacht, muss für die entstandenen finanziellen Folgen haften. Der Preis für eine Sekunde Unaufmerksamkeit kann dabei sehr hoch sein, denn Sie haften bei Verschulden in unbegrenzter Höhe.

Eine Privathaftpflichtversicherung schützt Sie gegen Haftpflichtansprüche im In- und Ausland, auch auf Urlaubsreisen:

» als Familien- und Haushaltsvorstand
» als Inhaber einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses
» als Mieter
» als Tierhalter
» als Verkehrsteilnehmer zu Fuß und mit dem Fahrrad
» beim Sport

Mitversichert sind dabei:
» Ihr Ehegatte
» Ihre unverheirateten Kinder (Achtung! Besondere Bedingungen)

Private Haftpflichtversicherung die sich jeder leisten kann (müsste):
» Für die ganze Familie ab € 60,- p.a.
» Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst Sonderkonditionen ab € 45,- p.a.
» Für Alleinstehende Single Tarife ab € 40,-p.a.


Welche Leistungen können Sie erwarten - Ihre Privathaftlicht-Versicherung übernimmt für Sie:
» die Prüfung der Frage, ob Sie oder einer Ihrer mitversicherten Familienangehörigen für den    entstandenen Schaden ersatzpflichtig sind
» die Zahlung berechtigter Ansprüche
» die Zurückweisung von unberechtigten Forderungen - notfalls auch vor Gericht.

Nicht alle Leistungen sind abgedeckt:
» unterschiedliche Versicherungsbedingungen sehen verschiedene Leistungen vor!
» Verschiedene Risiken sind separat zu versichern:
» die Haltung von Hunden und Pferden, das Jagdrisiko,
» Besitz von vermieteten Immobilien, Öltank im Haus u.v.m.

Was müssen Sie unternehmen im Schadensfall
» Meldefrist beachten
» Der Schaden muss unverzüglich gemeldet werden (über uns oder direkt über den Versicherer).

Ausführliche Unterlagen
Je ausführlicher Sie den Schadenshergang schildern, desto schneller wird Ihr Fall bearbeitet. Legen Sie eine Skizze bei und vergessen Sie auf keinen Fall, Namen und Anschriften von Zeugen anzugeben!

Prüfung der Regresspflicht
Ihre Versicherungs-Gesellschaft übernimmt für Sie die Prüfung der Frage, ob Sie überhaupt regresspflichtig gemacht werden können. So z.B. in der Frage, ob bei Ihrem unverheirateten Kind während des Schadensvorfalls Haftung gegeben war oder nicht. Nach Überprüfung der Sach- und Rechtslage kommt die Versicherungs-Gesellschaft berechtigten Ansprüchen nach oder wehrt die nicht berechtigten Forderungen ab.

Mahnbescheide
Legen Sie gegen Mahnbescheide und andere Verfügungen Rechtsmittel ein. Unterrichten Sie bitte die Versicherungs-Gesellschaft von derartigen.


Wir beraten Sie nicht nur beim Vertragsabschluß. Unser Service bei Änderungen wie auch im Schadensfall sichert Sie vor unnötigen Fehlern.
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